Schwachstelle melden
Blackfort Technology behebt gemeldete Sicherheitslücken in seinen Produkten koordiniert mit den Meldenden. Diese Seite beschreibt, wie Sie eine Schwachstelle melden und was danach geschieht. Sie gilt für alle Produkte von Blackfort Technology.
So erreichen Sie uns
- E-Mail: security@blackfort-tec.de
- Post: Blackfort Technology Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Ernst-Robert-Curtius-Straße 8a, 53117 Bonn
Jede Meldung liest ein Mensch. Sie können auf Deutsch oder Englisch schreiben. Wenn Sie verschlüsselt kommunizieren möchten, schreiben Sie uns kurz ohne Details an; wir vereinbaren dann einen Weg.
Hilfreich sind: betroffenes Produkt und Version, Beschreibung der Lücke, Schritte zum Nachvollziehen, mögliche Auswirkung und wie wir Sie erreichen. Bitte schicken Sie keine personenbezogenen Daten Dritter mit.
Was danach geschieht
- Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 2 Arbeitstagen und nennen Ihnen einen Ansprechpartner.
- Innerhalb von 10 Arbeitstagen teilen wir Ihnen unsere Einschätzung und das weitere Vorgehen mit.
- Bis zur Veröffentlichung erhalten Sie mindestens alle 14 Tage einen Stand.
- Bestätigt sich die Lücke, beheben wir sie. Sicherheitsaktualisierungen stellen wir unseren Kunden während des Unterstützungszeitraums des jeweiligen Produkts kostenlos bereit, sofern für ein maßgeschneidertes Produkt nichts anderes vereinbart ist.
- Danach veröffentlichen wir einen Sicherheitshinweis, abgestimmt mit Ihnen. Unser Ziel ist eine Veröffentlichung spätestens 90 Tage nach Eingang. Brauchen unsere Kunden länger zum Einspielen, schlagen wir Ihnen mit Begründung einen späteren Termin vor und stimmen ihn mit Ihnen ab.
- Auf Wunsch nennen wir Sie im Sicherheitshinweis.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen. Diese Fristen sind unsere Zusage für den Regelfall. Können wir eine Frist nicht einhalten, sagen wir Ihnen das und nennen einen neuen Termin.
Wird eine Lücke bereits aktiv ausgenutzt, informieren wir die betroffenen Kunden unverzüglich und erfüllen unsere Meldepflichten nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act).
Sie können sich auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenden, das in Deutschland als Koordinator für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen benannt ist: https://www.bsi.bund.de/CERT-Bund/
Was wir von Ihnen erwarten
- Diese Seite ist keine Erlaubnis, Systeme von Blackfort Technology oder Dritten zu prüfen oder auf sie zuzugreifen. Untersuchen Sie unsere Produkte bitte in Ihrer eigenen Umgebung und mit eigenen Daten.
- Sind Sie bei einem Fund auf Daten gestoßen, die nicht Ihnen gehören, sehen Sie nicht mehr davon ein als nötig, verändern oder löschen Sie nichts und teilen Sie uns mit, worauf Sie zugegriffen haben.
- Keine Überlastungsangriffe, kein Social Engineering, keine Tests gegen Installationen unserer Kunden.
- Geben Sie uns Gelegenheit zur Behebung, bevor Sie Details veröffentlichen.
- Wir zahlen keine Prämien.
Ihre Daten
Ihre Angaben verwenden wir, um die Meldung zu bearbeiten und die Behebung zu dokumentieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). An Hersteller betroffener Komponenten oder an das BSI geben wir nur technische Details weiter, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten nur mit Ihrer Zustimmung; ebenso nennen wir Sie im Sicherheitshinweis nur, wenn Sie das wünschen. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Sicherheitshinweise
Behobene Schwachstellen veröffentlichen wir an dieser Stelle mit Kennung, betroffenen und korrigierten Versionen, Schwere und Abhilfe.
Veröffentlichte Hinweise: derzeit keine.
Maschinenlesbar: https://blackfort-tec.de/.well-known/security.txt · Stand: 1. November 2026