Am 6. Juli 2026 hat das BSI den Community Draft der AI Audit and Assurance Assessment Architecture (A5) veröffentlicht — einen modularen Kriterienkatalog samt Prüfmethodik, mit dem sich die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen nachweisen lässt. Bis zum 31. August 2026 läuft die Kommentierung; A5 ist damit noch ein Community Draft, kein verbindlicher Katalog.
Für Organisationen, die schon heute mit dem BSI-Cloud-Katalog C5 arbeiten, ist eine Stelle besonders interessant: A5 dockt über ein eigenes Betriebsmodul direkt an C5 an und nutzt dieselbe Prüfmethodik nach ISAE 3000. Dieser Artikel erklärt, wie A5 aufgebaut ist, wen es betrifft und welche Schritte jetzt vorbereitend Sinn ergeben — als fachliche Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
Kontext: was A5 ist und warum jetzt
A5 ist ein Prüfrahmen und schafft selbst keine neuen Pflichten. Das BSI beschreibt eine modulare, erweiterbare Architektur, mit der die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen geordnet beurteilt werden kann. Zwei Bausteine tragen jedes Modul: ein Kriterienkatalog (was geprüft wird) und eine darauf abgestimmte Prüfmethodik (wie geprüft wird). Als Grundlage der Methodik dient der international eingeführte Prüfstandard ISAE 3000 — derselbe Ansatz, den das BSI bereits für den Cloud-Katalog C5 nutzt. Die Kriterien liegen dokumentenbasiert und zusätzlich maschinenlesbar im Format OSCAL vor, was werkzeuggestützte Prüfungen erleichtert.
Der Entwurf enthält heute zwei Module: ein horizontales Basismodul, das technologie- und anwendungsunabhängig gilt, und ein Betriebsmodul Cloud-Infrastruktur, das die Querverbindung zu C5 herstellt. Die Architektur ist auf weitere Betriebsmodule ausgelegt, die im Community Draft angelegt, aber noch nicht abschließend verfügbar sind.

Das Basismodul zielt darauf, faire, sichere und regelkonforme KI-Systeme über den gesamten Lebenszyklus abzudecken — von Governance und Entwicklung über Validierung und Betrieb bis zur Außerbetriebnahme. Zu den adressierten Qualitätsdimensionen zählen Robustheit und Zuverlässigkeit, Erklärbarkeit, Bias sowie KI-spezifische Cybersicherheit; in der Fachpresse werden zusätzlich Performance und menschliche Aufsicht genannt. Die Liste ist offen und im Community Draft noch nicht abschließend.

Betroffenheit: wen A5 adressiert und in welchem Rahmen
A5 richtet sich an alle Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette: an Anbieter, die KI-Systeme entwickeln und bereitstellen, an Betreiber, die sie einsetzen, sowie an Personen in Prüfung, Aufsicht und Beschaffung. Wer KI entwickelt, betreibt oder beschafft, findet in A5 also einen Bezugspunkt, um technische Vertrauenswürdigkeit strukturiert zu belegen.

Den Rahmen dafür bilden die anstehenden regulatorischen Anforderungen. Das BSI nennt ausdrücklich den EU AI Act und den Cyber Resilience Act sowie künftige Mindeststandards, etwa für die öffentliche Verwaltung. A5 liefert dazu die technische Nachweisebene: eine geordnete Prüfung, mit der sich Vertrauenswürdigkeit belegen lässt.
Zur zeitlichen Einordnung — als Kontext, nicht als individuelle Rechtsauskunft: Die A5-Kommentierung endet am 31. August 2026. Beim EU AI Act wurde mit dem Digital-Omnibus-Paket (finale Zustimmung des Rates am 29. Juni 2026) die Geltung der Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für produktintegrierte Systeme (Anhang I) auf den 2. August 2028.

Für Cloud-Anbieter und ihre Kunden ist die Brücke zu C5 der praktische Kern. C5 — das Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue, aktuell in der Fassung C5:2020 — ist der etablierte BSI-Katalog für Cloud-Sicherheit. Er wird als unabhängiges Testat nach ISAE 3000 (in Deutschland IDW PS 951) geprüft und gliedert sich in 17 Themenbereiche. Über das Betriebsmodul Cloud-Infrastruktur setzt A5 genau hier an. Wer bereits ein C5-Testat vorweist, verfügt damit über eine methodische und dokumentarische Grundlage, auf der eine A5-KI-Prüfung aufsetzen kann.
A5 befindet sich bis zum 31. August 2026 in der Kommentierung und kann sich noch ändern. Es schafft selbst keine neuen Pflichten; die EU-AI-Act-Fristen sind hier nur als Kontext genannt, nicht als individuelle Rechtsauskunft.
Readiness: was jetzt sinnvoll ist
Solange A5 ein Community Draft ist, steht die Vorbereitung im Vordergrund; eine Zertifizierung nach A5 gibt es noch nicht. Drei Schritte tragen unabhängig vom finalen Wortlaut.
Betroffenheit klären. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Systeme Sie entwickeln, betreiben oder beschaffen und welche davon in den Hochrisiko-Bereich des EU AI Act fallen könnten. Das ordnet, wo eine spätere A5-Prüfung überhaupt relevant wird.
An C5 anknüpfen. Prüfen Sie, ob Sie Cloud-Dienste bereits nach C5 betreiben oder testieren lassen. Weil A5 dieselbe Methodik nach ISAE 3000 nutzt und über das Cloud-Betriebsmodul an C5 andockt, ist ein bestehendes C5-Testat ein belastbarer Ausgangspunkt. Wo es fehlt, ist der Aufbau von C5-Readiness die Investition, die doppelt zahlt.
Die Prüfdimensionen früh mitdenken. Robustheit, Erklärbarkeit, Bias und KI-spezifische Cybersicherheit lassen sich nicht kurz vor einer Prüfung nachrüsten. Eine frühe Gap-Analyse entlang dieser Dimensionen zeigt, wo Governance, Dokumentation und technische Nachweise heute noch dünn sind.

An zwei Stellen begleiten wir diesen Weg. Die C5-Beratung und das Cloud-Security-Assessment decken Readiness, Kontrolldesign und die Vorbereitung eines Testats nach ISAE 3000 ab — die Grundlage, auf der eine A5-KI-Prüfung aufsetzt. Die KI-Governance- und AI-Act-Readiness bringt Betroffenheits- und Gap-Analyse zusammen und bereitet die A5-Prüfdimensionen vor. Beides ist fachliche Unterstützung, keine Rechtsberatung.
Einordnung für den Betrieb
A5 ist ein sinnvoller Schritt: Es macht die technische Vertrauenswürdigkeit von KI prüfbar und knüpft dabei an bewährte Strukturen an, statt bei null zu beginnen. Für Organisationen mit Cloud- und KI-Bezug lohnt es sich, den Entwurf jetzt zu lesen, die eigene Betroffenheit zu klären und — wo möglich — die Kommentierungsfrist bis zum 31. August 2026 zu nutzen. Wer heute schon C5 lebt, hat einen kürzeren Weg vor sich.