Lizenz- und Lieferbedingungen TK-Pflichtenpaket NIS2
Lizenz- und Lieferbedingungen für das TK-Pflichtenpaket NIS2 Fassung 1.0, Stand 10.10.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter ist die Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Robert-Curtius-Straße 8A, 53117 Bonn, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Gebhardt, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 23120, USt-IdNr. DE315836437, Telefon +49 228 29978061, E-Mail info@blackfort-tec.de (im Folgenden „Blackfort Technology“).
1.2 Diese Bedingungen gelten für den Kauf des TK-Pflichtenpakets NIS2 (im Folgenden „Paket“) und den damit verbundenen Änderungsdienst. Vertragspartner ist das Unternehmen, das im Bestellformular als Besteller angegeben ist (im Folgenden „Kunde“).
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt Blackfort Technology keine Verträge über das Paket. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er als Unternehmen bestellt. Die Person, die das Formular ausfüllt, versichert, dass sie den Kunden vertreten darf. Blackfort Technology liefert nur an Kunden mit Sitz in Deutschland.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn Blackfort Technology ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung des Pakets auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Vor dem Absenden kann er seine Angaben im Formular prüfen und berichtigen.
2.2 Blackfort Technology bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Blackfort Technology die Bestellung per E-Mail annimmt oder das Paket liefert. Blackfort Technology kann eine Bestellung ablehnen, insbesondere wenn der Besteller nicht als Unternehmen erkennbar ist oder die Angaben nicht stimmen. Bestellt eine natürliche Person, kann Blackfort Technology vor der Annahme einen Nachweis der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verlangen, etwa einen Handelsregisterauszug oder die Meldung bei der Bundesnetzagentur. Eine Ablehnung teilt Blackfort Technology innerhalb der Lieferfrist nach Ziffer 4.1 mit.
2.4 Blackfort Technology speichert den Vertragstext. Diese Bedingungen stehen auf der Bestellseite zum Abruf bereit und lassen sich dort ausdrucken oder speichern. Blackfort Technology sendet sie in der bei der Bestellung geltenden Fassung zusätzlich mit der Liefermail als PDF.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch.
3. Lieferumfang
3.1 Das Paket besteht aus den in der Anlage genannten Bausteinen: Vorlagen und Tabellen als bearbeitbare Word- und Excel-Dateien und einer Anleitung als PDF. Im Fuß jeder Datei steht der Name des Kunden.
3.2 Die Inhalte geben die Rechtslage und die veröffentlichten Hinweise von Bundesnetzagentur und BSI zu dem Stand wieder, der in der Anleitung angegeben ist. Der neue Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG lag bei Erstellung nur als Entwurf vor (Konsultationsfassung 2025-10). Inhalte, die auf diesem Entwurf beruhen, sind im Paket als solche gekennzeichnet.
3.3 Das Paket ist für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme ausgelegt. Größere Unternehmen können es ebenfalls bestellen; für sie deckt es die Anforderungen voraussichtlich nicht vollständig ab.
3.4 Nicht zum Lieferumfang gehören: Beratung, die Prüfung der vom Kunden ausgefüllten Unterlagen, Schriftverkehr oder Abstimmung mit Bundesnetzagentur oder BSI, Leistungen vor Ort und die Anpassung der Vorlagen an den Einzelfall. Diese Leistungen bietet Blackfort Technology gesondert an. Rechtsberatung gehört nicht zum Lieferumfang und wird von Blackfort Technology nicht erbracht.
4. Lieferung
4.1 Blackfort Technology liefert das Paket innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung. Werktage sind Montag bis Freitag außer den gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
4.2 Die Lieferung erfolgt per E-Mail; die Dateien sind der Liefermail als Anhang beigefügt, bei Bedarf auf mehrere E-Mails verteilt. Der Kunde sollte die Dateien bei sich speichern. Während des Änderungsdienstes sendet Blackfort Technology die Dateien auf Anfrage kostenlos erneut.
4.3 Das Paket ist geliefert, sobald die Liefermail mit den Dateien der im Bestellformular angegebenen E-Mail-Adresse zugegangen ist. Erhält der Kunde innerhalb von sieben Werktagen nach der Bestellung weder eine Liefermail noch eine Ablehnung, soll er dies Blackfort Technology in Textform mitteilen; Blackfort Technology sendet die Dateien dann erneut.
5. Nutzungsrecht
5.1 Blackfort Technology räumt dem Kunden mit der Lieferung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Paket für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, insbesondere es zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, auszufüllen und ausgefüllt nach Ziffer 5.2 weiterzugeben. Das Recht gilt für das eine im Bestellformular genannte Unternehmen (einen Rechtsträger). Verbundene Unternehmen, etwa Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, benötigen jeweils ein eigenes Paket. Geht der Geschäftsbetrieb, für den das Paket erworben wurde, auf einen anderen Rechtsträger über, etwa durch Verkauf, Verschmelzung oder Ausgliederung, geht das Recht mit über; der Kunde teilt dies Blackfort Technology in Textform mit. Im Übrigen ist das Recht nicht übertragbar.
5.2 Der Kunde darf Dienstleister, etwa Berater, Prüfer oder IT-Dienstleister, mit dem Paket arbeiten lassen, soweit sie es ausschließlich für Zwecke des Kunden nutzen. Die ausgefüllten Unterlagen darf der Kunde an Behörden, Prüfer, Versicherer und Geschäftspartner weitergeben.
5.3 Nicht erlaubt ist, das Paket oder einzelne Vorlagen in unausgefüllter oder nur unwesentlich bearbeiteter Form an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder für Dritte zu verwenden. Das gilt auch für Dienstleister des Kunden, die die Vorlagen für andere Auftraggeber nutzen möchten.
5.4 Der Firmenname im Fuß der Vorlagen weist die Lizenz nach. In seinen ausgefüllten Unterlagen darf der Kunde den Fuß anpassen oder entfernen.
5.5 Alle übrigen Rechte bleiben bei Blackfort Technology. Gesetzestexte und amtliche Bekanntmachungen, die das Paket wiedergibt, sind davon nicht erfasst. Die Pflichten nach Ziffer 5.3 gelten für das Paket als Ganzes, auch soweit einzelne Teile urheberrechtlich nicht geschützt sind.
6. Änderungsdienst
6.1 Der Kaufpreis enthält einen Änderungsdienst für 12 Monate ab Lieferung. In dieser Zeit liefert Blackfort Technology aktualisierte Dateien, wenn sich die im Paket behandelten Vorschriften des TKG oder des BSIG oder die dazu veröffentlichten Vorgaben von Bundesnetzagentur oder BSI so ändern, dass Inhalte des Pakets nicht mehr zutreffen. Die Aktualisierung liefert Blackfort Technology in angemessener Frist.
6.2 Gibt die Bundesnetzagentur während des Änderungsdienstes den neuen Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG bekannt, liefert Blackfort Technology innerhalb von acht Wochen nach der Bekanntgabe eine überarbeitete Fassung des Pakets. Das gilt auch, wenn diese acht Wochen über das Ende des Änderungsdienstes hinausreichen. Ob und wann der Katalog bekannt gegeben wird, liegt nicht bei Blackfort Technology.
6.3 Aktualisierungen werden wie das Paket per E-Mail mit Anhang geliefert. Ziffer 5 gilt für sie entsprechend.
6.4 Der Änderungsdienst endet nach 12 Monaten automatisch. Er verlängert sich nicht von selbst. Blackfort Technology bietet dem Kunden spätestens vier Wochen vor Ablauf eine Verlängerung um weitere 12 Monate an; die erste Verlängerung kostet 390 € netto, für spätere Verlängerungen nennt Blackfort Technology den Preis im jeweiligen Angebot. Die Verlängerung kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt. Auch eine Verlängerung endet automatisch.
6.5 Das Nutzungsrecht an den gelieferten Dateien bleibt nach Ende des Änderungsdienstes bestehen.
7. Preise und Zahlung
7.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Bestellseite genannte Preis. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Blackfort Technology stellt die Rechnung mit oder nach der Lieferung und übermittelt sie per E-Mail als PDF. Der Kunde stimmt dieser Form der Rechnung zu, soweit das Umsatzsteuergesetz eine Zustimmung verlangt. Wünscht der Kunde eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format, etwa XRechnung oder ZUGFeRD, stellt Blackfort Technology sie in diesem Format aus; ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt geschieht das ohne Anforderung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
7.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Mängel
8.1 Für Mängel des Pakets gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf (§§ 433 ff., 453 BGB) mit den folgenden Maßgaben.
8.2 Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Dateien fehlen oder sich nicht öffnen lassen oder wenn Inhalte die Rechtslage zu dem in der Anleitung angegebenen Stand nachweislich falsch wiedergeben, etwa eine Frist, eine Pflicht oder eine zuständige Stelle falsch angeben. Eine als solche gekennzeichnete, vertretbare Einordnung einer ungeklärten Rechtsfrage ist kein Mangel. Änderungen der Rechtslage nach diesem Stand sind kein Mangel; für sie gilt der Änderungsdienst nach Ziffer 6.
8.3 Der Kunde teilt Mängel in Textform mit, möglichst mit einer kurzen Beschreibung. § 377 HGB bleibt unberührt.
8.4 Blackfort Technology beseitigt Mängel durch Lieferung berichtigter Dateien. Schlägt dies fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 10.
8.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung der jeweiligen Dateien, bei Aktualisierungen ab deren Lieferung. Das gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach Ziffer 10.1 und nicht, wenn Blackfort Technology einen Mangel arglistig verschwiegen hat; dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
9. Keine Rechtsberatung, kein geschuldeter Erfolg
9.1 Das Paket enthält allgemeine Vorlagen und Erläuterungen. Es ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls. Ob und in welchem Umfang die beschriebenen Pflichten für den Kunden gelten, beurteilt der Kunde selbst, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
9.2 Verantwortlich für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sowie für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der ausgefüllten Unterlagen ist der Kunde.
9.3 Blackfort Technology schuldet nicht, dass Bundesnetzagentur, BSI oder andere Stellen die mit dem Paket erstellten Unterlagen anerkennen, dass Prüfungen bestanden werden oder dass Bußgelder oder andere Maßnahmen ausbleiben.
9.4 Blackfort Technology beantwortet Fragen zur Lieferung, zum Öffnen und zur Bedienung der Dateien. Eine Prüfung von Arbeitsergebnissen des Kunden, eine Kontrolle seines Lernfortschritts und eine rechtliche Beurteilung seines Einzelfalls sind nicht geschuldet. Fachliche Beratung zur Umsetzung bietet Blackfort Technology gesondert an.
10. Haftung
10.1 Blackfort Technology haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Blackfort Technology für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten haftet Blackfort Technology je Vertrag für alle Schadensfälle zusammen höchstens bis zur Höhe der vom Kunden für das Paket und den laufenden Änderungsdienst gezahlten Nettopreise.
10.4 Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Blackfort Technology. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
11. Datenschutz
Blackfort Technology verarbeitet die personenbezogenen Daten aus der Bestellung zur Abwicklung des Vertrags. Einzelheiten stehen im Datenschutzhinweis zum Bestellformular und in der Datenschutzerklärung unter https://www.blackfort-tec.de/datenschutz. Mit dem Paket verarbeitet Blackfort Technology keine Daten im Auftrag des Kunden; die ausgefüllten Unterlagen verbleiben beim Kunden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bonn Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Blackfort Technology kann auch am Sitz des Kunden klagen.
12.3 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage: Bausteine des Pakets
- Nr.: 1; Baustein: Anleitung in zehn Schritten mit Pflichtenübersicht und Fristen (PDF); Bezug: §§ 165-168 TKG, § 33 BSIG
- Nr.: 2; Baustein: Einstufungshilfe: Einrichtungskategorie nach BSI-Gesetz und Gefährdungspotenzial nach dem Katalogentwurf, mit Feldern für die Begründung (Excel); Bezug: § 28 BSIG; Katalogentwurf der Bundesnetzagentur (Entwurf, noch nicht erlassen)
- Nr.: 3; Baustein: Vorlage Sicherheitskonzept: Gliederung nach den gesetzlichen Pflichtinhalten, mit Ausfüllhinweisen und Formulierungsbeispielen (Word); Bezug: § 166 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TKG; Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG
- Nr.: 4; Baustein: Gefährdungs- und Maßnahmentabelle je Katalogbereich, mit Spalten für Status, Verantwortlich und Nachweis (Excel); Bezug: § 166 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und c TKG; geltender Katalog und Katalogentwurf (Entwurf)
- Nr.: 5; Baustein: Nachweisliste der zehn Mindestmaßnahmen; Bezug: § 165 Abs. 2a TKG
- Nr.: 6; Baustein: Vorlagen für die Bestimmung des Sicherheitsbeauftragten, die Benennung des Ansprechpartners in der EU und die Erklärung zur Umsetzung; Bezug: § 166 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 TKG
- Nr.: 7; Baustein: Meldekonzept: Ablauf, Rollen und Fristen für Erstmeldung, Meldung und Abschlussmeldung, mit Checkliste je Meldung; Bezug: § 168 TKG
- Nr.: 8; Baustein: Unterlagen für die Geschäftsleitung: Beschlussvorlage zu Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen, Vorlage für den Schulungsnachweis; Bezug: § 165 Abs. 2b-2d TKG
- Nr.: 9; Baustein: Anleitung zur Registrierung beim BSI; Bezug: § 33 BSIG
- Nr.: 10; Baustein: Prüfplan für die Fortschreibung; Bezug: § 166 Abs. 4 und 5 TKG
Blackfort Technology UG (haftungsbeschränkt) · Ernst-Robert-Curtius-Straße 8A · 53117 Bonn · Amtsgericht Bonn HRB 23120 · USt-IdNr. DE315836437 · Geschäftsführer: Christian Gebhardt