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NIS2 für TK-Anbieter: das Pflichtenpaket zum Selbermachen
TK-Pflichtenpaket NIS2

Für Selbstmacher

NIS2 für TK-Anbieter: das Pflichtenpaket zum Selbermachen

NIS2 gilt für Betreiber öffentlicher TK-Netze und Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste unabhängig von ihrer Größe. Mit Vorlagen, Tabellen und Anleitungen erstellen Sie Sicherheitskonzept, Meldeablauf und Nachweise nach TKG selbst. 990 € netto, inklusive 12 Monate Änderungsdienst.

Sie möchten das lieber begleitet erledigen?

Unser NIS2-Pflichtenstatus TK (Stufe 1) und die Erstellung Ihres Sicherheitskonzepts: Wir ordnen Ihr Unternehmen ein, prüfen Ihre Unterlagen und erstellen auf Wunsch Ihr Sicherheitskonzept.

Zur Beratung

NIS2 gilt für TK-Anbieter unabhängig von der Größe

Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sind seit dem 6. Dezember 2025 NIS2-Einrichtungen, ohne Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Ab 50 Beschäftigten oder bei mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme gelten sie als besonders wichtige Einrichtungen, kleinere Anbieter als wichtige Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSIG).

Die Einzelheiten regelt für die TK-Tätigkeit das Telekommunikationsgesetz (§ 28 Abs. 5 BSIG): Maßnahmen und Pflichten der Geschäftsleitung in § 165 TKG, Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitskonzept in § 166 TKG, die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle in § 168 TKG. Hinzu kommt die Registrierung beim BSI nach § 33 BSIG. Wer Sicherheitskonzept, Meldeablauf und Nachweise selbst erstellen will, braucht eine Struktur, die diese Paragrafen in Arbeitsschritte übersetzt. Dieses Paket gibt Ihnen diese Struktur.

Für wen das Paket gedacht ist

  • Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste mit Sitz in Deutschland
  • weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • wer die Unterlagen im eigenen Haus erstellen möchte und dafür eine Struktur sucht

Größere Unternehmen oder solche, die eine Prüfung ihrer Unterlagen wünschen, sind mit der Beratung für TK-Anbieter besser bedient.

Die zehn Bausteine

Vorlagen als Word- und Excel-Dateien zum Bearbeiten, die Anleitung als PDF. Lizenziert für ein Unternehmen, mit Ihrem Firmennamen in der Fußzeile jeder Datei.

  1. Anleitung in zehn Schritten

    Führt durch das Paket, mit Pflichtenübersicht und Fristen.

    Grundlage: §§ 165-168 TKG, § 33 BSIG

  2. Einstufungshilfe (Excel)

    Einrichtungskategorie nach BSI-Gesetz und Gefährdungspotenzial nach dem Katalogentwurf, mit Feldern für die Begründung.

    Grundlage: § 28 BSIG; Katalogentwurf der BNetzA (Entwurf, noch nicht erlassen)

  3. Vorlage Sicherheitskonzept

    Gliederung nach den gesetzlichen Pflichtinhalten, mit Ausfüllhinweisen und Formulierungsbeispielen.

    Grundlage: § 166 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TKG; Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG

  4. Gefährdungs- und Maßnahmentabelle (Excel)

    Je Katalogbereich, mit Spalten für Status, Verantwortlich und Nachweis.

    Grundlage: § 166 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und c TKG; geltender Katalog und Katalogentwurf (Entwurf)

  5. Nachweisliste der zehn Mindestmaßnahmen

    Von der Risikoanalyse bis zur Multi-Faktor-Authentifizierung: was je Maßnahme als Nachweis vorliegen sollte.

    Grundlage: § 165 Abs. 2a TKG

  6. Benennungen und Umsetzungserklärung

    Vorlagen für die Bestimmung des Sicherheitsbeauftragten, die Benennung des Ansprechpartners in der EU und die Erklärung zur Umsetzung.

    Grundlage: § 166 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 TKG

  7. Meldekonzept

    Ablauf, Rollen und Fristen für Erstmeldung (24 Stunden), Meldung (72 Stunden) und Abschlussmeldung (ein Monat), mit Checkliste je Meldung.

    Grundlage: § 168 TKG

  8. Unterlagen für die Geschäftsleitung

    Beschlussvorlage zu Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen, Vorlage für den Schulungsnachweis.

    Grundlage: § 165 Abs. 2b-2d TKG

  9. Anleitung BSI-Registrierung

    Welche Angaben das BSI verlangt und wie Sie Änderungen nachmelden.

    Grundlage: § 33 BSIG

  10. Prüfplan für die Fortschreibung

    Wann Sie das Konzept prüfen sollten: einmal im Jahr, bei jeder Änderung der zugrunde liegenden Gegebenheiten und vor einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur.

    Grundlage: § 166 Abs. 4 und 5 TKG

Der neue Katalog von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur liegt bisher nur als Entwurf vor und ist nicht erlassen. Wo das Paket ihn verwendet, ist er als Entwurf gekennzeichnet. Diese Übersicht fasst gesetzliche Pflichten zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ein Blick in das Paket

Seiten aus der Anleitung, Musterausgabe für die fiktive Musterbetrieb GmbH.

Titelseite der Anleitung „In 10 Schritten durch das Paket“, lizenziert für die fiktive Musterbetrieb GmbH
Titelseite der Anleitung (Baustein 1)
Seite „Ihre Pflichten im Überblick“: Tabelle mit Pflicht, Norm, Geltungsbereich und zugehörigem Baustein
Pflichtenübersicht mit Normbezug
Seite „In 10 Schritten durch das Paket“ mit den ersten Arbeitsschritten
Die ersten Arbeitsschritte

Änderungsdienst

12 Monate ab Lieferung erhalten Sie aktualisierte Dateien, wenn sich die im Paket behandelten Vorschriften von TKG und BSI-Gesetz oder die Vorgaben von Bundesnetzagentur und BSI so ändern, dass Inhalte nicht mehr zutreffen. Gibt die Bundesnetzagentur in dieser Zeit den neuen Sicherheitskatalog bekannt, bekommen Sie binnen 8 Wochen eine überarbeitete Fassung. Der Änderungsdienst endet automatisch; vor Ablauf bieten wir Ihnen eine Verlängerung um 12 Monate an, die erste für 390 € netto.

Nicht enthalten

  • Beratung zu Ihrem Einzelfall und Rechtsberatung
  • Prüfung des ausgefüllten Sicherheitskonzepts oder anderer ausgefüllter Unterlagen
  • Kommunikation mit Bundesnetzagentur oder BSI
  • Vor-Ort-Leistungen und technische Prüfungen
  • eine Zusage, dass die Bundesnetzagentur Ihr Konzept ohne Rückfragen annimmt

Preis, Lieferung, Zahlung

TK-Pflichtenpaket NIS2

990 € zzgl. USt., einmalig

  • inklusive 12 Monate Änderungsdienst
  • Lieferung binnen 5 Werktagen per E-Mail mit Anhang
  • Zahlung auf Rechnung, 14 Tage nach Lieferung
  • nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Jetzt bestellen

Zum Vergleich: Stufe 1 mit Beratung

NIS2-Pflichtenstatus TK

  • fachliche Einordnung Ihres Unternehmens und Begleitung der Registrierung beim BSI
  • Prüfung Ihres Sicherheitskonzepts gegen die Mindestmaßnahmen nach § 165 Abs. 2a TKG
  • Vorlage für den Meldeablauf nach § 168 TKG
  • Liste der offenen Punkte, nach Dringlichkeit geordnet

1.900 € für kleine Unternehmen nach EU-Definition, sonst 2.900 €, jeweils zzgl. USt.

Mehr zur Beratung

Häufige Fragen

Für wen ist das Paket gedacht?

Für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, die ihre Unterlagen selbst erstellen möchten. Größeren Unternehmen und allen, die Begleitung wünschen, empfehlen wir den NIS2-Pflichtenstatus TK (Stufe 1).

Ersetzt das Paket eine Beratung?

Nein. Das Paket enthält allgemeine Vorlagen und Erläuterungen. Wir prüfen Ihre ausgefüllten Unterlagen nicht und beraten nicht zu Ihrem Einzelfall. Wer das möchte, findet unser Beratungsangebot auf der Seite NIS2 für TK-Anbieter.

Ist das Sicherheitskonzept damit von der Bundesnetzagentur anerkannt?

Das kann niemand vorab zusagen. Ob ein Sicherheitskonzept den Anforderungen genügt, beurteilt die Bundesnetzagentur am konkreten Konzept. Das Paket gibt Ihnen die Gliederung nach den gesetzlichen Pflichtinhalten und Hinweise, was je Abschnitt hineingehört.

Was passiert, wenn der neue Sicherheitskatalog erlassen wird?

Der Katalog liegt bisher als Entwurf vor. Gibt die Bundesnetzagentur ihn während Ihres Änderungsdienstes von 12 Monaten bekannt, erhalten Sie binnen 8 Wochen nach der Bekanntgabe eine überarbeitete Fassung des Pakets, auch wenn diese Frist über das Ende des Änderungsdienstes hinausreicht.

Wie erhalte ich das Paket?

Binnen 5 Werktagen nach Ihrer Bestellung per E-Mail, die Dateien hängen an der Liefermail. Die Vorlagen kommen als Word- und Excel-Dateien zum Bearbeiten, die Anleitung als PDF.

Wie bezahle ich?

Auf Rechnung, die Sie mit oder nach der Lieferung per E-Mail erhalten. Sie ist 14 Tage nach Lieferung und Zugang der Rechnung fällig. Eine Zahlung im Bestellvorgang gibt es nicht.

Darf ich das Paket für mehrere Gesellschaften nutzen?

Das Paket ist für das eine Unternehmen lizenziert, das bestellt (einen Rechtsträger). Verbundene Unternehmen, etwa Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, brauchen jeweils ein eigenes Paket. Einzelheiten stehen in den Lizenz- und Lieferbedingungen.

Kann ich als Privatperson bestellen?

Nein. Das Paket richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Mit der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln.

Bestellen

TK-Pflichtenpaket NIS2, 990 € zzgl. USt., inklusive 12 Monate Änderungsdienst. Es gelten die Lizenz- und Lieferbedingungen.

So läuft die Bestellung

  1. Sie füllen das Formular aus. Bis zum Absenden können Sie jede Angabe prüfen und berichtigen.
  2. Mit „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Die automatische E-Mail danach bestätigt nur den Eingang; angenommen ist die Bestellung damit noch nicht.
  3. Wir prüfen die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung per E-Mail annehmen oder das Paket liefern; eine Ablehnung teilen wir Ihnen in derselben Frist mit.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext. Die Lizenz- und Lieferbedingungen können Sie auf dieser Website abrufen, ausdrucken und speichern; mit der Liefermail erhalten Sie sie zusätzlich als PDF.
Unternehmen

Format DE und neun Ziffern.

Bestellungen nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Besteller

An diese Adresse senden wir Bestätigung und Paket. Ab der Lieferung weisen wir Sie per E-Mail gelegentlich auf eigene Leistungen zu den TK-Pflichten hin, etwa die Verlängerung des Änderungsdienstes oder unsere Beratung. Sie können dem jederzeit widersprechen, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen; eine kurze Nachricht an info@blackfort-tec.de genügt.

Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, lesen Sie im Datenschutzhinweis zur Bestellung. Felder mit * sind Pflichtfelder.

Zahlung auf Rechnung nach Lieferung. Keine Zahlungsdaten im Bestellvorgang.

Fragen vor der Bestellung? Schreiben Sie an info@blackfort-tec.de.